Allgemeine Geschäftsbedingungen
AHOI-Bootsverleih, Inhaber Erwin Englbrecht
Zu einer funktionierenden Bootstour tragen klar vertragliche Vereinbarungen bei, die wir in Form der folgenden AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) treffen. Nachfolgend bezeichnet als „Kunde“ ist derjenige Vertragspartner, der mit der Firma AHOI-Bootsverleih einen Bootsmietvertrag schließt. Die Firma AHOI-Bootsverleih wird nachfolgend als „Verwender“ bezeichnet. Der Inhalt vorliegender AGB konkretisiert den zwischen den Parteien geschlossenen Mietvertrag über ein oder mehrere Boote.
§ 1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Vertragsschluss
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge über die Vermietung von diversen Schlauchbooten und Ausrüstungen sowie sonstigen Gegenständen, soweit diese durch den Verwender im Rahmen des Angebots und der vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung gestellt werden.
2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit nicht, als zwischen den Parteien individualvertragliche Regelungen getroffen wurden, die den Regelungen vorliegender AGB widersprechen. Die individualvertraglichen Regelungen sollen schriftlich niedergelegt werden.
3. Die Buchungsanfrage für eine Bootstour ist telefonisch, mündlich oder schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax dem Verwender gegenüber möglich.
§ 2 Preise und Sicherheitsleistung
1. Vor Übergabe der Boote und der Ausrüstung, hat der Kunde den vertraglichen Mietzins an den Verwender bar oder per Überweisung zu bezahlen.
2. Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preistabelle des Verwenders.
3. Der Verwender ist berechtigt, von jedem Kunden vor Übergabe der Boote, einen Betrag in Höhe von € 30,00 als Sicherheit zu fordern. Dieser Betrag wird im Bedarfsfalle genutzt, um vom Kunden schuldhaft herbeigeführte Schäden an den zur Verfügung gestellten Gegenständen vollständig oder anteilig zu begleichen.
§ 3 Rückgabe
1. Die Rückgabe sämtlicher Vertragsgegenstände hat spätestens um 20 Uhr des Tages der Aushändigung zu erfolgen.
2. Soweit individualvertraglich nicht abweichend vereinbart, gilt als Rückgabeort der Ort der ursprünglichen Übergabe der Gegenstände durch den Verwender oder der mit dem Verwender vereinbarte Abholort.
§ 4 Bestimmung zu den Witterungsverhältnissen
1. Der Verwender übernimmt keine Einstandspflicht bzw. kein Risiko bezüglich der Witterungsverhältnisse und bei Hochwasser. Wenn das Wetter für eine Bootstour „zumutbar“ erscheint wird vom Kunden erwartet, dass die Bootsfahrt auch durchgeführt wird. Bei unzumutbaren Witterungsverhältnissen oder bei Hochwasser kann ohne Kosten von der Bootsfahrt zurückgetreten werden. Etwaige Kündigungsrechte gem. § 651 j BGB analog bleiben hiervon unberührt.
§ 5 Umbuchungen
1. Nach Vertragsschluss steht dem Kunden hinsichtlich des Bootstourantritts kein Anspruch auf Änderung zu. Ausnahmen gelten alleine bei Hochwasser, vgl. § 6 Abs.3.
2. Es steht im freien Ermessen des Verwenders, Umbuchungen nach Vertragsschluss dennoch zu gewähren.
§ 6 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Eine Anzahlung ist nicht erforderlich.
§ 7 Pflicht und Haftung des Kunden
1. Der Kunde ist zur sorgfältigen Beachtung aller ihm in schriftlicher und / oder mündlicher Form vor und während der Bootstour erteilten Hinweise verpflichtet. Auf die Möglichkeit einer Kündigung für den Fall der Zuwiderhandlung gemäß § 7 dieser Bedingungen sowie aus anderen wichtigen Gründen, wird ausdrücklich hingewiesen.
2. Die Kunden, auch sofern sie schwimmen können, haben verpflichtend während der gesamten Dauer der Bootstour Schwimmwesten zu tragen. Für Kinder unter 8 Jahren ist das Tragen einer Schwimmweste nach EN-Norm 100 (Schwimmweste mit Kragen) Pflicht.
3. Es besteht unmittelbar vor und während der Bootstour Alkoholverbot.
4. Der Kunde hat sich so zu verhalten, dass Beschädigungen des Materials (Boote, Paddel, Schwimmwesten) vermieden werden. Besondere Vorsicht ist beim Umgang mit Glasflaschen geboten.
5. Auf den vermieteten Booten herrscht ein generelles Rauchverbot.
6. Dem Kunden ist ein Befahren des Donaudurchbruches mit Mietbooten aufgrund behördlichen Verbotes nicht gestattet. Der Kunde stellt bei Verstoß gegen vorbenanntes Verbot den Verwender von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aufgrund von Streitigkeiten in Zusammenhang mit einer unzulässigen Donaudurchbruchsfahrt ergeben.
7. Eltern und aufsichtspflichtige Personen von Kindern haben ausreichend Vorsorge darüber zu treffen, dass die Kinder und Jugendlichen keinen körperlichen Schaden erleiden. Zudem ist von sämtlichen Kunden darauf zu achten, dass der Jugendschutz eingehalten wird.
8. Der Kunde hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Kunden sowie sonstiger Dritter ausgeschlossen ist.
9. Es ist stets darauf zu achten, dass die Schlauchboote weder mit zu wenig, noch mit zu viel Luft befüllt sind. Insbesondere bei Sonnenschein ist der Luftdruck regelmäßig zu überprüfen; bei Überdruck ist unverzüglich Luft aus dem Boot abzulassen.
10. Der Kunde hat sich in der Natur ruhig zu verhalten, in der Flussmitte zu fahren und nur an genehmigten Ein- und Ausstiegen die Boote einzusetzen und zu verlassen.
11. Der Kunde hat bei seiner Bootstour alle behördlichen Anordnungen und Auflagen, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu beachten. Anordnungen zur Umgehung von Hindernissen, Stromschnellen, Wehren o. ä. sind exakt zu befolgen.
12. Das Befahren, bzw. Hinunterfahren von Wehren ist grundsätzlich streng verboten.
13. Der Kunde haftet dem Verwender gegenüber für den Verlust von Ausrüstungsgegenständen, soweit dieser nicht ursächlich durch ein Verschulden des Verwenders oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
14. Der Kunde haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen an den Booten und Ausrüstungsgegenständen, soweit diese nicht ursächlich durch ein Verschulden des Verwenders oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Der Kunde haftet auch für schuldhaft verursachte Schäden, die nicht Schäden an Ausrüstungsgegenständen sind, insbesondere solche, die sich aus der Nichtbeachtung der besonderen Pflichten nach § 7 dieser Bedingungen und dem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen, Gebote oder Verbote an der Strecke oder sonstigen Pflichtverletzungen ergeben. Die Haftung umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, andere Teilnehmer). Die Haftung tritt nicht oder nur anteilig ein, soweit der Schaden durch ein Verschulden des Verwenders oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht oder mitverursacht wurde.
15. Der Kunde wird angehalten beim Ein- und Aussteigen in die Boote besondere Vorsicht walten zu lassen, da in diesem Bereich häufig große Rutschgefahr besteht. Der Verwender haftet im Rahmen dessen nicht für Unfallschäden, soweit § 8 keine abweichenden Regelungen beinhaltet.
§ 8 Haftung
1. Die vertragliche Haftung des Verwenders, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden vom Verwender weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
2. Ein Haftungsausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder eine vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, findet nicht statt. Dasselbe gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
3. Der Verwender gibt, z. B. Angaben zur Strecke hinsichtlich Befahrbarkeit, Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten, Verkehrsanbindungen, Transfermöglichkeiten, Verpflegungsmöglichkeiten, an den Kunden weiter. Der Verwender haftet jedoch nicht für die Richtigkeit und / oder Aktualität solcher Informationen, soweit ihm im Hinblick auf der Informationseinholung und / oder Weitergabe nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
4. Der Verwender haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen des Kunden, soweit der Verlust nicht durch ein Verschulden des Verwenders oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht oder mitverursacht wurde.
§ 9 Schadenersatz
Selbstverschuldete Schäden an den Vertragsgegenständen sind unmittelbar nach der jeweiligen Bootstour dem Verwender gegenüber zu ersetzen. Zu diesem Zweck kann der Verwender einen geleisteten Pfandbetrag ganz oder zum Teil einbehalten und für die Schadensbeseitigung verwenden.
§ 10 Verjährung
1. Ansprüche des Kunden gegenüber dem Verwender, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Vertragsende.
2. Schweben zwischen dem Kunden und dem Verwender Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Verwender die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
3. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens zwei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
§ 11 Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen aus Anlass der Bootstour, gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte – auch an Ehegatten oder Lebenspartner – ist ausgeschlossen.
§ 12 Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Bootstourpreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 13 Gerichtsstand, Rechtswahl
1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Verwender und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
2. Soweit zulässig, gilt als Gerichtsstand Regensburg.
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Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) /Berichtigung (Art.16 DSGVO) /
Löschung (Art. 17 DSGVO) /Sperrung (Art. 18 DSGVO) /
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Zur Aufklärungspflicht/Informationspflicht gehört es Ihnen mitzuteilen, das Sie jederzeit und kostenfrei, das Recht auf Auskunft, von dem dafür Verantwortlichen haben, ob Daten gespeichert sind, und wenn ja, welche Daten das sind, und was die Grundlage für die Speicherung ist und, woher die Daten stammen. Des Weiteren haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, sowie Sperrung und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Auch das Sie jederzeit eine gegebene Einwilligung zu Speicherung und Verarbeitung widerrufen können. Sie haben auch das Recht auf Datenübertragbarkeit. Das heißt, Sie können Ihre Daten in einem offenen Standard Format erhalten, die es möglich macht, diese zu anderen Firmen zu übertragen oder auch durch mich übertragen zu lassen.
Personenbezogene Daten sind z. B.: Name, Mailadresse, Telefonnummer.
Aber z. B auch Geschlecht, Augenfarbe, Hobbys und noch vieles mehr. Wenn diese mit Ihnen in Verbindung (verknüpft sind) gebracht werden können.
Hierzu muss aber einiges beachtet werden. Um die Datensicherheit gewährleisten zu können, kann ich nicht auf Zuruf Daten außer Haus geben. Sie müssten sich eindeutig identifizieren. Deshalb wäre die schriftliche Form zu bevorzugen. Hierbei muss Ich Sie auf ein Dilemma aufmerksam machen. Laut EU-DSGVO muss ich Ihre Anfrage dokumentieren. Daraus ergibt sich auch gleich die rechtliche Grundlage die dafür notwendigen Daten und nur diese zu speichern. Das bedeutet, ich muss ein Logbuch führen, das für Ihre Identifikation eindeutige Daten enthält, verbunden mit dem Datum und Zweck Ihrer Anfrage und dem Datum der Beantwortung der Auskunft beziehungsweise der Ausführung der Sperrung/Löschung. Um Ihre Daten wenigstens aus der elektronischen Verarbeitung nehmen zu können, wird die Protokollierung der Löschung nur in Papierform geführt. Dieses wird nach 3 Monaten vernichtet.
Beispiel anhand einer Rechnung:
Für die Rechnungsstellung ist nur die eindeutige Anschrift nötig. Diese Anschrift würde für die Zeit der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert. Sollte es aber zum Beispiel zur Anbahnung dieses Geschäftes zum Austausch von Telefonnummern oder Mailadressen gekommen sein. Dann werden diese zusätzlichen Daten aufgrund Ihrer Aufforderung sofort oder aber auch aufgrund Zeit getriggerter Prozesse automatisch gelöscht. Die Zeitspanne der automatischen Löschung ist abhängig vom Zweck Ihrer Kontaktaufnahme beziehungsweise Ihrer Datenübermittlung. Quellen für Aufbewahrungsfristen wären z.B. das Finanzamt oder die IHK.
"https://www.ihk-regensburg.de/service/Recht/Handels---Firmen--und-Gesellschaftsrecht/Unternehmensuebergabe/Aufbewahrungsfristen-von-A---Z/1398076"
Ich weise darauf hin, dass die internetbasierte Datenübertragung Risiken aufweist, ein 100% Schutz vor Zugriffen durch Dritte somit unmöglich ist. Bitte achten Sie auf Verschlüsslung.
Serverdaten Logfiles
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Beim Aufruf der Seiten übermittelt Ihr Endgerät, beziehungsweise Ihr Browser, abhängig von Ihrer Browsereinstellung Informationen an den vom Provider betriebenen Web-Server. Diese Informationen sind für die richtige Darstellung der Webseite wichtig. Z.B. je nach Browser werden HTML Befehle anders interpretiert. Oder die Fenstergröße. Je nach Größe des Fensters können z. B. Schriftgrößen angepasst werden. Diese Daten werden automatisch in Server Logfiles gespeichert. Diese Daten werden zeitnah wieder gelöscht.
Diese sind normalerweise:
•Browsertyp und Version
•Betriebssystem Type und Version
•Aufgerufene Seite URL
•Uhrzeit des Aufrufs
•Fenstergröße
•IP-Adresse
Beispiel wie solche Informationen aussehen:
•User-Agent: Mozilla/5.0 (Windows NT 6.1; Win64; x64;rv:56.0)Gecko/20100101 Firefox/56.0\r\n
•[GET /rh00-index.html HTTP/1.1\r\n]
Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Solange das nicht erfolgt, sind bis auf die IP-Adresse, die Daten nicht personenbezogen.
Da Ihre IP-Adresse Ihnen zugeordnet werden kann, gehört sie zu den personenbezogenen Daten. Und ist deshalb gesondert zu betrachten. Diese IP-Adresse wird für die technische Kommunikation zwischen Ihrem Browser und den Web-Server, der den Internetauftritt darstellt, gebraucht. Die Software des Webservers muss wissen, an welche Adresse sie den Inhalt der Webseite, zurücksenden soll. Diese kann ausgewertet werden. Das ist zu Beispiel der Fall, wenn es zu Kommunikationsfehlern kommt. Und dann können für die Fehlersuche die protokollierten Abläufe untersucht werden. Oder bei Hackerangriffen, wo durch Filter versucht wird die Angreifer zu isolieren.
Für diese IP-Adresse und den anderen Informationen muss ich auch auf die, jeweils beim Aufruf der Webseite gültige Datenschutzerklärung des Providers, verweisen.
Telefonnummer Speicherung
Wie bei jedem modernen Telefon und Telefonanlagen wird bei einem Anruf oder Fax die rufende Telefonnummer, die angerufene Nummer und die Zeit gespeichert. Diese Telefonlisten werden in regelmäßigen Abstand geprüft und bereinigt. Falls Sie das nicht wünschen, empfehle ich mit unterdrückter Rufnummer anzurufen. Hier wird der Anruf unter Unbekannt registriert.
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